Arbeitsvertrag

Der befristete Arbeitsvertrag – Chancen und Risiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen

Ihr Wunscharbeitgeber bietet Ihnen nur einen befristeten Vertrag an? Keine leichte Entscheidung für viele Arbeitnehmer:innen und sie ist natürlich immer abhängig von der Gesamtsituation, in der man sich befindet. Denn, war das befristete Arbeitsverhältnis vom Gesetzgeber ursprünglich als Instrument gedacht, um Arbeitnehmer:innen den Einstieg oder die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern, befinden sich die Vorteile überwiegend auf Seiten des Arbeitgebers.

Der Spielraum ist groß: So darf in Deutschland mit und ohne Sachgrund befristet eingestellt werden. Und da gilt es, für Arbeitnehmer:innen genau hinzuschauen und die eigene Motivation für den angebotenen Job zu hinterfragen:
 

Sachgründe, die für eine Befristung sprechen:

•   Sie als Auszubildende:r werden übernommen, um Ihre Chancen am Arbeitsmarkt generell zu verbessern.

•   Der Bedarf besteht nur befristet.

•   Es handelt sich um eine Vertretungsstelle wegen Elternzeit, Krankheit oder Urlaub.

Ohne Sachgrund wird beispielsweise befristet:

•   Um Mitarbeitende zu testen. Dabei handelt es sich um Verträge, die bis zu drei Mal innerhalb von zwei Jahren verlängert werden dürfen.

•   Wenn der Arbeitgeber als Existenzgründer einen besonderen Schutz genießt. Dann dürfen Verträge sogar bis zu 48 Monate verlängert werden.

Ohne Sachgrund kann nicht länger als zwei Jahre befristet werden. Voraussetzung ist aber zwingend, dass vorher kein Arbeitsverhältnis zwischen den Arbeitnehmer:innen und dem Arbeitgeber bestanden hat. Waren Sie vorher Azubi oder Praktikant:in im Unternehmen? Das spielt keine Rolle, denn ein Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis gilt nicht als Arbeitsverhältnis, es kann hier also wirksam ohne Sachgrund eine Befristung vereinbart werden.

Gibt es jedoch einen oder mehrere Sachgründe, kann eine Befristung auch länger als zwei Jahre vereinbart werden. Aufgepasst: Ist eine Befristung nicht wirksam vereinbart, wandelt sich das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes und kann so unverhofft zum Vorteil der Arbeitnehmer:innen werden.

Insgesamt ist ein befristetes Arbeitsverhältnis dem unbefristeten Arbeitsverhältnis gleichgestellt – es gelten die gleichen Regelungen (Urlaub, Weihnachtsgeld, Zulagen, etc.) wie für alle anderen Mitarbeitenden im Unternehmen.

Wann endet der befristete Vertrag? Er endet mit Zeitablauf ohne weitere Kündigung. Während der Befristung kann er durch Kündigung beendet werden, allerdings nur, wenn es im Vertrag auch ausdrücklich geregelt ist. Immer möglich ist die fristlose Kündigung bei wichtigem Grund (oder die einvernehmliche Aufhebung).

Die Vorteile eines befristeten Arbeitsvertrages sind für Arbeitnehmer:innen eher gering. Und doch kann es eben genau die wichtige Einstiegshilfe beim Wunscharbeitgeber sein oder die Möglichkeit, in einem besonderen Projekte wichtige Erfahrungen zu sammeln. Die Lebensmittelindustrie setzt Befristungen nicht nur im blue-collar Bereich ein, sondern durchaus auch bei den white-collar Kolleg:innen. Selbst namhafte Markenartikelhersteller setzen in schwierigen Phasen auf eine generelle Befristung aller neuen Mitarbeitenden. Die Erfahrung zeigt, dass im Zuge einer positiven Geschäftsentwicklung, die Arbeitsverträge zügig in unbefristete Arbeitsverhältnisse gewandelt werden.

NACH OBEN

 


 

ÜBER THOMAS SCHULZ

Der Autor ist freiberuflicher Rechtsanwalt mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt. Darüber hinaus war er Human Resources Interim Manager sowie Dozent für Sozial- und Arbeitsrecht bei der IHK Allgäu/Schwaben und Köln und war 13 Jahre als Personalmanager tätig – davon 10 Jahre in der Bayerischen Milchindustrie. Seit Mai 2015 ist Thomas Schulz geschäftsführender Gesellschafter der Rau Interim GmbH mit Sitz in Warburg. Damit ist er der erste Interim Management Provider im deutschsprachigen Raum, der sich ausschließlich auf die Lebensmittelindustrie konzentriert. 

Mehr Themengebiete

Newsletter

Newsletter
Geben Sie hier Ihre E-Mail Adresse ein: