Urlaub

Der Sommer kommt - Was steht mir an Urlaub zu?

Geregelt wird das für Arbeitnehmer:innen im Bundesurlaubsgesetz. Vier Wochen lautet der gesetzliche Anspruch. Das Gesetz spricht von Werktagen, der Samstag zählt mit. Daher sind die genannten 24 Tage durch sechs zu teilen, ergibt also insgesamt vier Wochen. Nur so wenig? Nein, insbesondere in der Lebensmittelindustrie haben die meisten Unternehmen einschlägige Regelungen in den Tarifverträgen festgeschrieben: In der Regel sind es 30 Tage* Urlaub (bei einer Fünf-Tage-Woche), also sechs Wochen. Die Unternehmen erhöhen also den Urlaub um zwei Wochen.

Anspruch auf Urlaub in der Probezeit und im Praktikum

Der volle Anspruch entsteht erst sechs Monate nach dem Tag der Arbeitsaufnahme, d.h. Sie können nicht im zweiten Monat gleich 10 Tage Urlaub nehmen und nach Malta fliegen. Im ersten halben Jahr entsteht der Urlaub aber anteilig, bei 30 Tagen also 2,5 Tage pro Monat. „Urlaubssperre“ darf es juristisch nicht geben. Sie sollten jedoch niemals eine Reise buchen, wenn der Urlaub noch nicht genehmigt ist. Und schon gar nicht den Urlaub antreten, wenn die offizielle, formale Genehmigung des Vorgesetzten nicht vorliegt. Eigenmächtiger Urlaubsantritt führt immer zu Sanktionen seitens des Arbeitgebers. Alles Vorgenannte gilt auch während eines Praktikums – unabhängig davon, ob es bezahlt wird oder nicht. Allerdings muss es sich um ein freiwilliges Praktikum handeln, während der Pflichtpraktika entsteht kein Urlaubsanspruch.

Sonderurlaub? Bildungsurlaub? Ein Blick in die Tarifverträge der Lebensmittelindustrie oder in die betrieblichen Richtlinien hilft weiter

Wie ist die Lage bei Bildungsurlaub? Hier gelten entsprechende Landesgesetze. In Nordrhein-Westfalen gibt es z. B. fünf Tage Bildungsurlaub, wenn das Arbeitsverhältnis bereits sechs Monate besteht. Aber hier kann nicht einfach Malta gebucht werden, es muss sich um einen anerkannten Bildungsurlaubsinhalt bei einem anerkannten, meist sogar zertifizierten, Trainings- oder Weiterbildungsinstitut handeln. Und was ist mit Sonderurlaub? Tja, kommt darauf an. In vielen Tarifverträgen der Lebensmittelindustrie ist auch dies geregelt, es gibt zusätzliche freie Tage anlässlich Hochzeiten, Geburten und Trauerfällen – aber Achtung: Das gilt nicht immer.

Deshalb empfehlen wir folgendes Vorgehen:

•   Schritt 1 – In der Personalabteilung nach den betrieblichen Regelungen fragen.

•   Schritt 2 – Konkrete Klärung der Anfrage mit der Personalabteilung und dem Vorgesetzten.


Denn das Gesetz, oder ein vermeintlicher Anspruch, helfen erst einmal nicht viel weiter und das Gesetz selbst bleibt in diesem Fall schwammig (außer bei Freistellung zur Stellensuche, wenn bereits gekündigt, und bei Freistellung zur Kinderbetreuung). In der Regel gewähren die Unternehmen aber Sonderurlaubstage in den oben genannten Fällen. Dies hängt unter anderem mit Employer Branding zusammen, da das Unternehmen möglichst positiv nach außen wirken will. 

Sonderurlaub bei Umzug

Wie verhält es sich grundsätzlich mit Sonderurlaub bei einem Umzug? Gesetzlich gibt es dafür keine Regelung. Dafür gibt es aber tarifvertragliche Ausnahmen. Insbesondere wenn ein Umzug betrieblich veranlasst ist (also Umzug wegen Antritts einer neuen Stelle beim gleichen Arbeitgeber), wird in der Regel ein Tag gewährt. Wie immer: Die Welten trennen sich in „de jure“ und „de facto“. 

* Die Umfrage von www.foodjobs.de zum „Einstiegsgehalt in der Lebensmittelbranche 2021“ erhob durchschnittlich 28 Urlaubstage.

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ÜBER THOMAS SCHULZ

Der Autor ist freiberuflicher Rechtsanwalt mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt. Darüber hinaus war er Human Resources Interim Manager sowie Dozent für Sozial- und Arbeitsrecht bei der IHK Allgäu/Schwaben und Köln und war 13 Jahre als Personalmanager tätig – davon 10 Jahre in der Bayerischen Milchindustrie. Seit Mai 2015 ist Thomas Schulz geschäftsführender Gesellschafter der Rau Interim GmbH mit Sitz in Warburg. Damit ist er der erste Interim Management Provider im deutschsprachigen Raum, der sich ausschließlich auf die Lebensmittelindustrie konzentriert. 

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