Betrachtet man die Durchschnittsgehälter vor und nach der Mindestlohneinführung zeigt sich folgendes Bild. Je größer das Unternehmen desto höher die Steigerung. Die große Ausnahme zeigt die Gruppe der Kleinunternehmen (unter 50 Mitarbeitern). Bei ihnen ist ein Rückgang des durchschnittlichen Praktikumsgehalts von gut 100 € zu verzeichnen. Kleinunternehmen gehen nicht mit dem Mindestlohn mit. Wenn Sie überhaupt Praktikanten aufnehmen, dann entweder Pflichtpraktikanten oder freiwillige Praktikanten bis zu drei Monaten, bei denen sie nicht zur Entlohnung verpflichtet sind. Im Ergebnis führt dies zu 22% an Kleinnternehmen, die ihren Praktikanten nichts bezahlen.