Bundestag verabschiedet Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischwirtschaft

18.12.2020, foodjobs.de.

Mit einer Mehrheit von 473 Abgeordneten entschied sich der Bundestag für neue Regelungen in der Fleischbranche. Diese dienen vor allem der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Mitarbeitern.

Die Fleischindustrie steht bereits seit Längerem in der Kritik. Grund dafür sind teils mangelnde Arbeits-, Unterkunfts- und Lebensbedingungen der Mitarbeiter, die zu Teilen in der Fleischindustrie bestehen. Mit der Verabschiedung des neuen Arbeitsschutzkontrollgesetzes setzt der Bundestag nun ein Zeichen.

Durch dieses sollen Werkverträge und Leiharbeit im Kerngeschäft der Fleischbranche künftig verboten werden. Somit werden Werkvertragsarbeiter zum Jahreswechsel feste Arbeitsverträge erhalten. Darüber hinaus soll es verstärkte Kontrollen und Bestimmungen zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften geben, um klare Rahmenbedingungen zu schaffen.

Die neue Regelung betrifft primär größere Unternehmen, denn nicht unter das Gesetz fallen mittelständische Handwerksbetriebe in der Fleischverarbeitung. Dies hängt damit zusammen, dass Betriebe, die aufgrund von saisonbedingten Auftragsspitzen in besonderer Weise auf Flexibilität beim Arbeitseinsatz angewiesen sind, im Gegensatz zu Schlachthöfen, in Spitzenzeiten auf Zeitarbeit zurückgreifen müssen.

Erfreut über den Beschluss zeigt sich Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Dieser sieht in dem neuen Gesetz einen historischen Meilenstein: „Nun müssen die Arbeitgeber Verantwortung für die direkt bei ihnen beschäftigten Menschen übernehmen. Jetzt besteht die Chance, die Branche neu zu ordnen.“ Die NGG habe seit vielen Jahren dafür gekämpft, dass insbesondere der Missbrauch von Werkverträgen beendet wird.

 

Mehr Informationen zum Arbeitsschutzkontrollgesetz unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/arbeitsschutzkontrollgesetz-1772606


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