EU-Parlament stimmt gegen Bezeichnungsschutz für Fleischprodukte

26.10.2020, foodjobs.de.

Veggie-Würste und Tofu-Burger dürfen weiterhin Namen von fleischhaltigen Lebensmitteln tragen, während Vermarktung von Milch-Ersatzprodukten weiter eingeschränkt wird. 

Im Zuge der Festlegung zur künftigen EU-Agrarpolitik wurde letzte Woche in Brüssel ein Gesetzesentwurf diskutiert, der Teil der Verordnung zur gemeinsamen Marktorganisation (GMO) sein sollte. Dem Entwurf zufolge sollten pflanzliche Lebensmittel keine Bezeichnungen mehr tragen dürfen, bei denen es sich im klassischen Sinne um fleischhaltige Lebensmittel handelt wie Schnitzel, Wurst oder Burger. 

Den Antrag stellte die Agrar-Lobby mit der Begründung, Anbieter von Ersatzprodukten würden Fleischbezeichnungen kapern. Darüber hinaus sei die Benennung solcher Produkte irreführend für Endverbraucher. In Brüssel entschied man sich jedoch gegen den Entwurf, sodass laut EU-Parlament Fleischersatzprodukte weiterhin unter Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „vegane Wurst“ verkauft werden dürfen.   

Die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC zeigte sich über den Entschluss zufrieden, denn nach ihr seien Bezeichnungen wie „Soja-Steak“ oder „Kichererbsen-Würstchen“ keineswegs verwirrend für Verbraucher, wenn diese Produkte klar als vegetarisch oder vegan gekennzeichnet sind. 

Im Gegensatz zu der Namenseinschränkung für Veggie-Produkte soll die Vermarktung von Milch-Ersatzprodukten jedoch weiter eingeschränkt werden. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2017 dürfen rein pflanzliche Produkte nicht mehr unter Bezeichnungen wie „Sojamilch“ oder „Pflanzenkäse“ verkauft werden. Dieses Verbot soll nun auf Bezeichnungen wie z.B. „-geschmack“ oder „-ersatz“ ausgeweitet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Begriffe wie „Erdnussbutter“ oder „Kokosmilch“, die bereits seit Längerem im gesellschaftlichen Sprachgebrauch zu finden sind.   


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