EU-Verbot von Einwegprodukten: Adieu Plastikgeschirr

06.07.2021, foodjobs.de.

Seit dem 3. Juli greift das EU-weite Verbot von Einwegprodukten aus Plastik wie Strohhalme oder Kaffeebecher. Ab 2023 sollen zudem Gastro-Betriebe dazu verpflichtet werden auch Mehrwegbehälter anzubieten. 

Mit vergangenem Samstag gilt in der gesamten EU das Verbot von Plastikprodukten für den einmaligen Gebrauch. Beschlossen wurde die Richtlinie bereits in 2019 und bezieht sich auf insgesamt zehn Produkttypen, zu denen Teller, Messer, Gabeln, Wattestäbchen, Strohhalme sowie To-Go-Becher oder Fast-Food-Verpackungen aus Styropor gehören. 

Hintergrund des Gesetzes bildet besonders die Verschmutzung der Weltmeere. Denn die nun verbotenen zehn Produkte sollen zusammen mit Fischfanggeräten insgesamt 70 Prozent des gesamten Meeresmülls in der EU ausmachen. Laut Umweltministerium werden allein in Deutschland pro Stunde rund 320.000 Einwegbecher für Kaffee oder Tee verbraucht. To-Go-Verpackungen und Einweggeschirr kamen in 2017 sogar auf eine Müllmenge von mehr als 346.000 Tonnen. 

Zudem geht der Verband Kommunaler Unternehmen davon aus, dass die von der EU-Kunststoffrichtlinie betroffenen Produkte ganze 20 Prozent des europaweiten Straßenmülls ausmachen. „Bisher wird deren Entsorgung vollständig über Straßenreinigungsgebühren oder die kommunalen Haushalte finanziert und damit auf die Allgemeinheit abgewälzt“, erklärt VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp. Laut Hasekamp seien vor allem die kommunalen Reinigungsbetriebe „die Leidtragenden des To-Go-Booms“. So beträgt die Entfernung des Abfalls im öffentlichen Raum momentan rund 700 Millionen Euro pro Jahr.

Um diese vom Menschen gemachte Katastrophe einzudämmen, einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten darauf, Plastikprodukte für den Einmalgebrauch aus den hiesigen Regalen zu verbannen. Während somit das Inverkehrbringen neuer Ware in der EU strikt untersagt ist, dürfen jedoch Restbestände nach und nach abverkauft und verwendet werden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) geht jedoch nicht davon aus, dass es sich bei diesen Überresten um große Mengen handelt. 

Seit dem Beschluss vor zwei Jahren haben es einige alternative Verpackungsprodukte auf den Markt geschafft, wie Gabeln aus Bambus oder Strohhalme aus Papier. Doch auch diese Produkte sind laut Verbraucherverband BEUC nicht immer ganz unbedenklich. Denn Alternativ-Bestecke oder Gefäße seien zum Teil mit Chemikalien belastet und nicht immer vollständig biologisch abbaubar. Vor allem der Rückgriff auf Papierprodukte als Alternative zu Plastik sei darüber hinaus fehlgedacht, denn dies führe laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband nur zur Abrodung von Wäldern. 

Für Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) liege der Schlüssel zum Erfolg vor allem darin, nicht immer nur auf Alternativen zurückzugreifen, sondern das Verhalten und die Mentalität der Verbraucher zu ändern, sodass Produkte in erster Linie mehrmals verwendet werden. Um dies zu stärken sollen ab 2023 Caterer, Lieferdienste und Restaurants in Deutschland dazu verpflichtet werden, ihren Kunden neben Einwegartikeln auch Mehrwegbehälter anzubieten. 

 

 


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