Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

Die wenigsten Arbeitnehmer:innen wissen, dass sie zusätzlich zu ihren Urlaubstagen einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Doch wem steht dieser wirklich zu und was muss beachtet werden?

Etwas Neues Lernen, sich weiterbilden und weiterentwickeln – genau darauf zielt der sogenannte Bildungsurlaub oder auch Bildungszeit bzw. Bildungsfreistellung ab. Beim Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, sich für einen gewissen Zeitraum von der Arbeit freistellen zu lassen, um beispielsweise Weiterbildungsseminare oder Workshops zu belegen. Dabei wird der Bildungsurlaub zusätzlich zu den vereinbarten Urlaubstagen gewährt und das bei voller Lohnfortzahlung.
Doch hierbei gibt es ein paar Dinge zu beachten. 

WER HAT ANSPRUCH AUF BILDUNGSURLAUB?

In fast allen deutschen Bundesländern haben Arbeitnehmer:innen einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Lediglich in Bayern und Sachsen gibt es kein Anrecht auf Bildungsurlaub. Da Bildung Ländersache ist, herrschen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Bedingungen. So haben Arbeitnehmer:innen in Thüringen keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn der Betrieb weniger als 5 Mitarbeitende beschäftigt. In Berlin dürfen wiederum nur 50% der Beschäftigten eines Unternehmens Bildungsurlaub antreten, wenn der Betrieb weniger als 20 Beschäftigte zählt. 

Darüber hinaus können Arbeitnehmer:innen erst Bildungsurlaub beantragen, wenn sie mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. In Baden-Württemberg oder dem Saarland müssen Beschäftigte sogar 12 Monate einem Betrieb angehören, bevor sie einen Bildungsurlaub antreten können.

Demnach ist es bei der Planung des Bildungsurlaubs wichtig, sich explizit über die Regelungen im eigenen Bundesland zu informieren. Hierbei zählt stets der Ort, an dem man arbeitet, und nicht der eigene Wohnsitz. Eine Übersicht über die einzelnen Regelungen je nach Bundesland lässt sich auf der Website von bildungsurlaub.de finden. 
 

WIE LANG DARF DER BILDUNGSURLAUB SEIN?

In der Regel haben Arbeitnehmer:innen fünf Tage Anspruch auf Bildungsurlaub pro Jahr bzw. zehn Tage in zwei Jahren. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich die Anzahl der Tage entsprechend. Doch auch hier gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern: In Berlin haben Beschäftigte unter 25 Jahren beispielsweise einen Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Im Saarland dürfen Arbeitnehmer:innen 6 Tage Bildungsurlaub pro Jahr in Anspruch nehmen, von denen sie jedoch nur 4 Tage freigestellt werden und der Rest somit als Freizeit gilt. 

WER ZAHLT DEN BILDUNGSURLAUB?

Für die Dauer des Bildungsurlaubs werden Arbeitnehmer:innen bei voller Lohnfortzahlung freigestellt. Im Gegenzug müssen Beschäftigte die Kosten für einen Bildungsurlaub selbst tragen. Hierzu gehören neben den Kursgebühren auch Lehrmittel, Anfahrt sowie Unterkunft. Die Ausgaben lassen sich jedoch in der Steuererklärung geltend machen. 

WELCHE SEMINARE ZÄHLEN ALS BILDUNGSURLAUB?

Die Themen der Weiterbildungsmöglichkeiten sind prinzipiell vielfältig: Von Sprachkursen, über Kommunikationsworkshops bis hin zu EDV-Kursen – Arbeitnehmer:innen können aus einem breit gefächerten Angebot auswählen. 

Dennoch gibt es auch hier ein paar Dinge, die je nach Bundesland beachtet werden müssen. Während in Brandenburg kulturelle Weiterbildungskurse für Arbeitnehmer:innen in Frage kommen, beschränkt sich das Kursangebot für Angestellte in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg auf politische oder berufliche Weiterbildungskurse. Angestellte aus Bremen dürfen wiederum nur Sprachkurse zu europäischen Sprachen als Bildungsurlaub absolvieren. 

Darüber hinaus kann auch der Standort des Weiterbildungskurses ausschlaggebend sein. Für Angestellte in Nordrhein-Westfalen darf dieser nicht weiter als 500 km von der Landesgrenze entfernt liegen. 
 

WIE GEHE ICH VOR?

Zuerst sollte man prüfen, ob man in seinem Bundesland überhaupt einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub hat und inwieweit dieser eingeschränkt ist. Im Anschluss hilft das Gespräch mit Kolleg:innen weiter, denn so lässt sich in Erfahrung bringen, inwieweit die Beantragung von Bildungsurlaub Gang und Gäbe im Unternehmen ist bzw. welche sonstigen Arten von Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden. 

Darüber hinaus sollte man sich Gedanken darüber machen, ob man tatsächlich einen Bildungsurlaub antreten möchte und vor allem, für welche Art der Weiterbildung. Schließlich soll ein Bildungsurlaub auch zielführend sein und einen Nutzen für beide Seiten hervorbringen. 

Auf der Website des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) finden Arbeitnehmer:innen eine Schritt-für-Schritt-Erklärung zur rechtmäßigen Beantragung des Bildungsurlaubs. 
 

 


Bild: © Unsplash

Newsletter

Newsletter
Geben Sie hier Ihre E-Mail Adresse ein: