Karrierewege in der Lebensmittelchemie
Als Spezialgebiet der Chemie beschäftigt sich die Lebensmittelchemie vor allem mit den Eigenschaften und der chemischen Zusammensetzung von Lebensmitteln und ihren Inhaltsstoffen. Dabei stehen die Veränderungen im Fokus, die bei Herstellung, Lagerung oder Verarbeitung der Lebensmittel auftreten, sowie die Überprüfung von Reinheit und Qualität. Lebensmittelprodukte setzen sich auf vielfältige Art und durch verschiedenste Stoffe zusammen, die sich wiederum durch äußere Einwirkungen wie der Verarbeitung, Lagerung, Erwärmung oder Bestrahlung verändern können. Und genau diese Prozesse gilt es zu verstehen und in der Produktion zu kontrollieren, damit Nahrungsmittel nicht nur lecker schmecken, sondern auch Sicherheitsstandards erfüllen.
In der Lebensmittelchemie werden dementsprechend nicht nur einzelne Lebensmittel untersucht, sondern auch zahlreiche Ingredients, die bei der Herstellung eingesetzt werden. Darüber hinaus lernen Lebensmittelchemiker:innen bedenkliche Stoffe aufzuspüren und nachzuweisen oder neben Nahrungsmitteln auch Kosmetika, Tabakerzeugnisse, Verpackungen sowie Waschmittel und andere Produkte des täglichen Bedarfs zu untersuchen und zu prüfen.
Lebensmittelchemiker:innen verfügen über eine breite Expertise in chemisch-analytischen, biochemischen und mikrobiologischen Verfahren und verbessern mit ihrer Arbeit Tag für Tag die Qualität von Lebensmitteln, um die Herstellung bester Produkte für die Lebensmittelindustrie zu gewährleisten.
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- Dauer, Kosten, Förderung - Institutionen: Wo kann man Lebensmittelchemie studieren?
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Infos zum Studium
Allgemeines
Im ausbildungstechnischen Sinne handelt es sich bei der Lebensmittelchemie um ein Studium, das von der allgemeinen Chemie abzugrenzen ist und eigenständig an Hochschulen gelehrt wird. Das Studium der Lebensmittelchemie lässt sich an verschiedenen Universitäten sowie Hochschulen in Deutschland studieren, entweder im Bachelor, Master oder noch als Diplomstudiengang. In letzterem Fall erhält man die notwendige staatliche Anerkennung über das Ablegen des 1. Staatsexamens.