Flex-Office, Home-Office & mobiles Arbeiten – Wo liegt der Unterschied?
Zuhause arbeiten ist für viele Mitarbeitende ein echter Pluspunkt. Doch worin besteht überhaupt der Unterschied zwischen Flex-Office oder Home-Office?
Auch wenn sich die Begrifflichkeiten „Home-Office“ und „Flex-Office“ ähneln mögen, sind die dahinterstehenden Konzepte klar voneinander abzugrenzen. Denn Home-Office, Flex-Office und mobiles Arbeiten sind nicht das Gleiche und werden vor allem unter juristischen Gesichtspunkten unterschieden.
Während es aktuell noch keine festgelegte Definition der Begriffe gibt, helfen bei der Abgrenzung Informationen der Handelskammern oder des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Home-Office
Wer im sogenannten Home-Office arbeitet, arbeitet mindestens 20 Prozent seiner Arbeitszeit von zuhause aus – und das an einem festen Arbeitsplatz in einer Privatwohnung. Arbeitgeber, die ihre Angestellten ins Home-Office schicken, verpflichten sich gleichzeitig dazu, ihren Mitarbeitenden eine angemessene Ausstattung sowie Arbeitsmaterial für die Tätigkeit im Home-Office bereitzustellen. Dies beinhaltet neben einem Laptop oder Computer auch die Arbeitsumgebung und somit die Bereitstellung von Bürostuhl, Schreibtisch oder sogar Lampen für angemessene Lichtverhältnisse.
Flex-Office / Mobiles Arbeiten
Im Gegensatz zum Home-Office müssen Angestellte, die im sogenannten Flex-Office tätig sind oder „mobil arbeiten“, nicht dezidiert von zuhause aus tätig werden. Denn beim Flex-Office spielt es keine Rolle, von wo aus man arbeitet. Das heißt, man hat als Arbeitnehmer:in die Freiheit, beispielsweise zuhause, in einem Café oder sogar vom Strand aus zu arbeiten, denn ein fester Arbeitsplatz ist im Flex-Office nicht vorgesehen. Die einzige Grundvoraussetzung hierfür ist, dass der Angestellte dafür Sorge trägt, die Erreichbarkeit sicherzustellen.
Wie der Name schon andeutet, geht es beim Flex-Office primär um Flexibilität. Das beinhaltet ebenfalls die Einteilung der Arbeitszeit, denn wer im Flex-Office arbeitet hat theoretisch auch die Möglichkeit, seine acht Arbeitsstunden am Tag frei zu verteilen. Dies ist in der Praxis aber nach wie vor eher unüblich und wird von den meisten Arbeitgeber:innen nicht gerne gesehen, weshalb man diese Entscheidung nicht auf eigene Faust und ohne Rücksprache mit den Vorgesetzten treffen sollte.
Neben diversen Vorteilen für Arbeitnehmer:innen bietet das Flex-Office-Modell auch Benefits für Arbeitgeber: Durch das Nicht-Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes ist der Arbeitgeber hier nicht dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitenden eine komplette Arbeitsumgebung einzurichten. Vielmehr reicht es beim Flex-Office aus, die Angestellten mit Laptop oder Tablet auszustatten.
Wer entscheidet?
Egal, ob Home-Office oder Flex-Office: In beiden Fällen muss die Entscheidung gemeinsam getroffen werden. Das heißt, sowohl der Arbeitgeber als auch der bzw. die Arbeitnehmer:in müssen damit einverstanden sein, dass von zuhause gearbeitet wird. Nur in absoluten Notfällen oder wenn ein unverhältnismäßiger Schaden droht, darf der Arbeitgeber über den Kopf des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin hinweg entscheiden und Home-Office verordnen.
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