Mindestlohnkommission beschließt stufenweise Anpassung des Mindestlohns bis 2023

06.07.2020, ANG.

In ihrer gestrigen Sitzung hat die Mindestlohnkommission beschlossen, den Mindestlohn in vier Schritten bis 2022 anzuheben. Der aktuelle Mindestlohn von EUR 9,35 soll demnach zum 1. Januar 2021 auf EUR 9,50, zum 1. Juli 2021 auf EUR 9,60, zum 1. Januar 2022 auf EUR 9,82 € und zum 1. Juli 2022 auf EUR 10,45 brutto je Zeitstunde steigen. In Anbetracht der prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung, bei der mit einer Erholung der Wirtschaftsleitung auf Vorkrisenniveau erst in 2022 gerechnet wird, stand die Mindestlohnkommission vor einer schwierigen Aufgabe. So hat man sich in einem ersten Schritt auf einen Inflationsausgleich konzentriert und in den weiteren Schritten die nachlaufende Tariflohnentwicklung berücksichtigt.

„Mit der Entscheidung haben die Sozialpartner einen verantwortungsvollen Kompromiss gefunden, der die Auswirkungen der Coronakrise auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichfalls berücksichtigt, den von der Krise besonders betroffenen Unternehmen genug Luft lässt und Beschäftigung nicht gefährdet“, so Brigitte Faust, Mitglied der Mindestlohnkommission und Präsidentin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss.

„Für die Unternehmen der Ernährungs- und Genussmittelindustrie, die mit erheblichen Nachfrageeinbrüchen zu kämpfen haben, ist es besonders wichtig, dass die Erhöhungen in den nächsten 12 Monaten maßvoll ausgefallen sind, so dass durch die Lohnkostensteigerung mit direktem Einfluss auf die Produktionskosten nicht zusätzlich zu großer Druck im Wettbewerb entsteht. Wichtig wird sein, die politischen Rahmenbedingungen für die Unternehmen so zu gestalten, dass die erwartete Erholung der Konjunktur auch tatsächlich eintreten kann. Neben Bürokratieabbau dürfen insbesondere die Lohnnebenkosten nicht weiter steigen“, betont Frau Stefanie Sabet, Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss.

Mit dem Beschluss haben die Sozialpartner keine Lohngruppen geltender Branchentarifverträge außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass auch der letzte Anhebungsschritt 2022 im Rahmen der von den Sozialpartnern ausgehandelten Tarifverträge bleibt.

Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie beschäftigt in über 6.100 vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben rund 610.000 Menschen. Anders als in allen anderen deutschen Industrien werden in der Branche jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen in den einzelnen Regionen und Teilbranchen abgeschlossen und neu verhandelt. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der eine solch differenzierte Tarifpolitik betreibt. Die ANG verbindet als Dachverband die neun sozialpolitischen Landesverbände sowie vier Fachverbände der Ernährungs- und Genussmittelindustrie.


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