AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der foodjobs GmbH
(Stand: 06.11.2012)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der foodjobs GmbH und den natürlichen oder juristischen Personen in Verbindung mit der Nutzung von www.foodjobs.de.
(2) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge in der jeweils zum Abschluss des Vertrages geltenden Fassung. Wir behalten uns vor, unsere AGB und die auf unserer Website angebotenen Leistungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass es für den Nutzer nicht zumutbar ist. Über eine Änderung der AGB werden wir rechtzeitig informieren. Abweichende AGB unserer Nutzer, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für uns nicht verbindlich.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Ziel und Zweck der foodjobs GmbH ist es, Auftraggebern eine Möglichkeit zu bieten, Stellenangebote und ergänzende Produkte gemäß Leistungsbeschreibungen auf der Website www.foodjobs.de zu veröffentlichen. Voraussetzung hierfür ist der verbindliche Abschluss eines Anzeigenvertrages. Der Anzeigenvertrag kommt spätestens zustande durch Veröffentlichung der Stellenanzeigen bzw. der Produkte auf der Website von foodjobs.de. Die foodjobs GmbH behält sich vor, die Annahme des Anzeigenvertrages durch E-Mail an den Auftraggeber vorzunehmen.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber gewährleistet und versichert, dass alle von ihm zur Veröffentlichung angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen, vollständig sind und nicht gegen gesetzliche Regelungen, z.B. Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Die foodjobs.de ist nicht verpflichtet, die zu veröffentlichenden Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit und/oder die Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu überprüfen.
(2) Sofern Filmbeiträgen, Bilder, Logos oder sonstiges urheberrechtlich, markenrechtlich oder auf sonstige Weise rechtlich geschütztes Material auf www.foodjobs.de eingestellt werden sollen, räumt der Auftraggeber der foodjobs GmbH ein einfaches Nutzungsrecht ein, das Material öffentlich zugänglich zu machen und sichert zu, dass er über eingeräumten Rechte verfügen darf und nicht Rechte Dritter entgegen stehen.
§ 4 Ablehnungsbefugnis eines Anzeigenvertrages
Die foodjobs GmbH behält sich vor, Anzeigenaufträge bzw. weitergehende Verträge nicht anzunehmen, wenn der zu veröffentliche Inhalt „unzulässige Inhalte“ hat. Diese liegen insbesondere vor, wenn der Inhalt gegen die guten Sitten, gesetzliche oder behördliche Regelungen verstößt und/oder Ruf- und Imageschäden von foodjobs GmbH zu befürchten sind.
Die foodjobs GmbH behält sich vor, bereits im Internet veröffentlichte Elemente unverzüglich zu entfernen, sofern sie Kenntnis nach Veröffentlichung erhält, dass es sich um unzulässige Inhalte handelt. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Auftraggebers Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird dadurch nicht begründet. Der Auftraggeber stellt foodjobs GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von unzulässigen Inhalten gemäß § 4 oder Verstoß gegen Rechte gemäß § 3 gegenüber foodjobs GmbH geltend gemacht werden.
§ 5 Veröffentlichung
(1) Die Veröffentlichung erfolgt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, spätestens 3 Werktage nach vollständiger Lieferung des zu veröffentlichten Materials.
(2) Nach der Veröffentlichung sind Änderungen des veröffentlichten Materials auf Wunsch nur möglich, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist und die Änderungen nicht so gravierend sind, dass im Falle einer Änderung nicht mehr die ursprüngliche sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.
(3) Nicht unwesentliche Änderungen sind kostenpflichtig und werden erst nach schriftlicher Bestätigung der Mehrkosten durch den Auftraggeber von foodjobs GmbH vorgenommen.
§ 6 Entgelte, Verzug
(1) Die Vergütung der Leistungen von foodjobs.de richtet sich, vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede, nach der Preisliste, die jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages auf der Homepage von foodjobs GmbH veröffentlicht ist. Im Falle des Fehlens einer Veröffentlichung gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses allgemein verwendeten Preise der foodjobs GmbH.
(2) Alle Rechnungen sind ohne Abzüge zahlbar binnen 2 Wochen ab Rechnungsdatum. Die foodjobs GmbH behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die Leistung nur nach Vorkasse zu erbringen.
(3) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist die foodjobs GmbH berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen dieses Auftraggebers und die Bereitstellung jedweder Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Die Veröffentlichung von Anzeigen verlängert sich dadurch nicht.
§ 7 Linking/Framing
(1) Die Seite www.foodjobs.de enthält Links zu anderen Internet-Seiten. Diese Links werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und der Besuch der Webseiten erfolgt eigenverantwortlich. Für den Inhalt und die Richtigkeit der Links übernimmt foodjobs GmbH keine Haftung.
(2) Die foodjobs GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeigen auch als Link oder Anzeige auf anderen Domains oder in anderen Medien zu verbreiten.
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die auf www.foodjobs.de veröffentlichen Stellenanzeigen auch durch andere Internetanbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Zur Unterbindung von unberechtigtem Linking oder Kopien der Stellenanzeigen erteilt der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen die foodjobs GmbH keinerlei Ansprüche herleiten.
§ 8 Gewährleistung
Die foodjobs GmbH gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Stand entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Stellenanzeige. Sollte eine von foodjobs GmbH zu vertretende mangelhafte Wiedergabe des Anzeigenauftrags auftreten, so hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck des Anzeigenauftrages beeinträchtigt wurde. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Falle einer Verzögerung der Onlinestellung, einer Nichtdurchführbarkeit der Ersatzanzeige vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.
§ 9 Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber den geschalteten Anzeigenauftrag unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterläßt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.
§ 10 Haftung
Die foodjobs GmbH, sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haften nicht für leichte Fahrlässigkeit – gleich aus welchem Rechtsgrund. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht bei einer Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“) oder in Fällen, in denen eine Garantie übernommen wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf die bei Vertragsschluss voraussehbaren Schäden begrenzt. In allen anderen Fällen ist die Haftung auf die gezahlte Gegenleistung des Auftraggebers begrenzt, soweit der Benutzer nicht jeweils nachweist, dass der tatsächlich eingetretene Schaden höher ist.
Die foodjobs GmbH stellt lediglich die Möglichkeit zur Schaltung von Stellenanzeigen. Sie übernimmt keine vermittelnden Tätigkeiten. Der Kontakt zwischen dem Auftraggeber und dem Interessenten erfolgt ausschließlich über die von dem Inserenten angegebenen Kontaktdaten. Die foodjobs GmbH haftet nicht, dass ein Kontakt mit Stellensuchenden zustande kommt oder für eine Mindestzahl oder –qualität von Bewerbungen, sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge des Vertragsschlusses z.B. im Vertrauen auf eine Mindestzahl von Bewerbungen gemacht hat.
§ 11 Kandidatensuche
(1) Sofern der Auftraggeber sich in foodjobs.de registriert hat und eingeloggt ist, erhält er einen Zugangscode (Benutzername, Passwort) und damit die Berechtigung, auf die Daten der Kandidaten zuzugreifen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, diesen Zugangscode geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Im Umgang mit persönlichen Bewerberdaten ist der Auftraggeber zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die foodjobs GmbH behält sich vor, im Falle der Zuwiderhandlung den Zugang auf die Kandidatendatenbank zu sperren. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
(3) Die Nutzung der Lebenslaufdatenbank ist ausschließlich zum Zweck der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Auftraggeber gestattet. Jegliche Weitergabe der Nutzungsmöglichkeit an Dritte ist, sofern nicht gesondert vereinbart, verboten. Das Setzen von Hyperlinks („deep links“) oder die Nutzung der Datenbank anders als durch die von uns zur Verfügung gestellten Funktionalitäten ist unzulässig und berechtigt foodjobs GmbH zur sofortigen Sperrung des Zugangs.
(4) Die Angaben der Kandidaten werden ausschließlich von diesen selbst vorgenommen, so dass foodjobs GmbH deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfalt oder Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann. Ebenso wenig gewährleistet die foodjobs GmbH eine bestimmte Anzahl von Antworten.
§ 12 Kündigung
(1) Jeder Vertrag endet mit Ablauf der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
(2) Die foodjobs GmbH ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt bei Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten und lässt die Vergütungsverpflichtung des Auftraggebers nicht entfallen.
§ 13 Sonstiges
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der foodjobs GmbH.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ebenfalls der Geschäftssitz der foodjobs GmbH, soweit gesetzlich zulässig. Anderenfalls soll der gesetzliche Gerichtsstand gelten.