Familienstand – Was gebe ich an?

Egal, ob ledig, verheiratet, geschieden, mit oder ohne Kind: Der Familienstand ist nach wie vor ein Grundbestandteil des Lebenslaufs. Doch braucht man diesen wirklich, was muss man hier angeben und vor allem, wie?

Die Erstellung des eigenen Lebenslaufs birgt viele Tücken und wirft bei Bewerber:innen oft Fragezeichen auf. Eines davon betrifft die korrekte Angabe des Familienstandes, denn auch wenn Ausdrücke wie „Single“ heute fester Bestandteil des Sprachgebrauchs sind, gibt es ganz klare Begriffe für die Angabe in offiziellen Dokumenten sowie im Lebenslauf. Welche das sind, ist zwar schnell per Suchmaschine geklärt, doch wann gibt man was an und muss man beispielsweise angeben, dass man selbst oder der bzw. die Partner:in Kinder hat?

Muss man den Familienstand noch angeben?

Seit 2006 können sich Bewerber:innen und Arbeitnehmer:innen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG oder auch „Antidiskriminierungsgesetz“ genannt, beziehen. Dieses regelt, dass Menschen nicht aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden dürfen. Gleichzeitig wird dadurch auch die verpflichtende Angabe des Familienstandes im Lebenslauf aufgehoben, sodass Bewerber:innen nun frei entscheiden können, ob sie diesen in ihren CV einfügen. 

Doch kann es im Bewerbungsprozess negativ ausgelegt werden, wenn man den Familienstand einfach weglässt? Bewerbungsexpertin und Geschäftsführerin von foodjobs.de Bianca Burmester erklärt: „Sie selbst entscheiden, ob Sie den Familienstand angeben möchten, oder nicht. Den Familienstand nicht anzugeben, wird Sie in keiner Weise aus dem Rennen werfen. Wenn Sie sich aber dafür entscheiden, gibt es ein paar einfache Tipps und Tricks, die Sie beachten können.“

In einer Beziehung, geschieden oder verwitwet

Vor allem Berufseinsteiger:innen schwirrt oft die Frage im Kopf, ob man in einer festen Partnerschaft als ledig gilt oder „in einer Beziehung“ angeben sollte. Von zweiter Formulierung ist in Bewerbungen grundsätzlich abzuraten, da diese nicht den offiziellen Bezeichnungen in puncto Familienstand entspricht. Wer weder verheiratet ist noch in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, gilt allgemein als „ledig“ – selbst, wenn die Person einen festen Partner bzw. eine feste Partnerin an seiner Seite hat. 

Statistisch betrachtet wird in Deutschland heutzutage jede dritte Ehe geschieden – und mitsamt der Scheidung ändert sich auch die Angabe des Familienstandes im Lebenslauf. Gängiger Irrglaube hierbei ist jedoch, dass man in einem solchen Fall „geschieden" in den CV schreiben muss. Denn auch geschiedene Personen gelten automatisch als „ledig“ und können dies beim Familienstand angeben. 

Doch wie ist es bei Personen, die ihren Ehepartner bzw. ihre Ehepartnerin verloren haben? „Früher hat man den Begriff »verwitwet« noch häufiger in Bewerbungen gefunden. Heutzutage taucht dieser weitaus seltener auf. So oder so ist es aber Ihre Entscheidung, ob Sie »verwitwet« beim Familienstand angeben, oder aber »ledig« – beides ist vollkommen legitim“, erklärt Bianca Burmester. 

Werden Kinder im Familienstand angegeben?

Wenn man sich dazu entscheidet, den Familienstand in den eigenen Lebenslauf zu integrieren, stellt sich bei vielen die Frage, ob dies auch die Angabe der Kinder betrifft. Auch hier regelt das AGG die freie Wahl des Bewerbers bzw. der Bewerberin, Kinder anzugeben oder wegzulassen. Doch egal, ob es um die eigenen Kinder geht oder die des Partners bzw. der Partnerin: „Leben die Kinder im selben Haushalt wie Sie bzw. bestimmten Ihre Lebenssituation? Dann geben Sie diese auch ruhig an. Schließlich sind die Kinder ein Teil von Ihnen und Ihrem Leben und spätestens im Vorstellungsgespräch wird das Thema womöglich zur Sprache kommen“, rät Bianca Burmester.

Entgegen der Angst, dass die Angabe von Kindern im Bewerbungsprozess mit Nachteilen verbunden ist, eröffnen sich für Bewerber:innen hierdurch auch Vorteile, wie Bewerbungsexpertin Bianca Burmester weiß: „Wer Kinder hat, wirkt mitunter verantwortungsbewusst, gesettled und belastbar. Personaler:innen können auf Sie als langfristige:n Mitarbeiter:in bauen und das kann Sie, im Gegensatz zu einem bzw. einer vielleicht sprunghaften Einsteiger:in, sogar nach vorne katapultieren.“

Vor allem alleinerziehende Väter und Mütter hadern mit der Angabe von Kindern im Lebenslauf – und das aus Angst davor, im Bewerbungsprozess von Anfang an aussortiert zu werden. „In einem solchen Fall können Sie beispielsweise hinter der Angabe der Kinder in Klammern »Betreuung gesichert« hinzufügen. Das suggeriert den Personaler:innen einerseits, dass die Kinder-Thematik für das Unternehmen keine Rolle spielen wird und andererseits, dass Sie als Person organisiert sind und vorausschauend handeln. Wer beispielsweise schon ältere Kinder hat, kann hinter der Angabe der Kinder auch das Alter in Klammern hinzufügen, sodass sich die Frage nach der Betreuung gar nicht mehr stellt“, verrät Bianca Burmester. 

Diejenigen, die sich unsicher über die Angabe des Familienstandes sind, müssen sich laut Bewerbungsexpertin Bianca Burmester nicht verkopfen: „Zeigen Sie sich so, wie Sie sind und tanken Sie Selbstbewusstsein. Ihre Kinder gehören zu Ihnen und darauf können Sie auch stolz sein! Wenn ein Unternehmen das ungern sieht, dann ist es auch nicht der richtige Arbeitgeber. Die Entwicklung zeigt, dass die Betriebe der Lebensmittelbranche immer familienfreundlicher werden und das Thema heutzutage nicht mehr so heiß kochen, wie es gegessen wird.“ 

 

 

 


Bild: © Unsplash

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