Auszeit vom Job: Was muss beim Sabbatical beachtet werden?

Innehalten, Energie tanken und sich weiterentwickeln – So lautet das Credo beim Sabbatical oder auch Sabbatjahr, bei dem es sich um eine zeitlich befristete Auszeit vom Job handelt, die meist drei bis zwölf Monate dauert. 

In dieser Zeit haben Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, sich voll und ganz auf sich zu konzentrieren: Egal, ob man auf eine Weltreise geht, neue Hobbys entdeckt, eine Sprache lernt oder einfach mehr Zeit mit der Familie verbringt – dem Sabbatjahr sind inhaltlich so gut wie keine Grenzen gesetzt. 

Doch für wen kommt das Sabbatical überhaupt in Frage? Was muss dabei beachtet werden und wie steht es um die Finanzierung? 

HABE ICH ANSPRUCH AUF EIN SABBATICAL?

Das Sabbatjahr eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer:innen und hat in den letzten Jahren immer mehr an Popularität gewonnen. Während sich viele Betriebe dem Modell öffnen, gibt es in Deutschland jedoch nach wie vor keinen gesetzlichen Anspruch auf das Sabbatical. Aus diesem Grund entscheidet am Ende der Arbeitgeber, ob seine Mitarbeitenden ein Sabbatjahr nehmen können oder nicht. 

Doch gerade in Zeiten, in denen das Thema Work-Life-Balance so präsent wie nie ist und Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden immer mehr Angebote zur Förderung der geistigen wie auch körperlichen Gesundheit unterbreiten, rückt für viele Arbeitnehmer:innen auch das Sabbatical in greifbare Nähe. Vor allem in Großunternehmen, die personell breit aufgestellt sind, ist das Sabbatical schon lange kein Fremdwort mehr. Und auch kleine sowie mittelgroße Betriebe zeigen sich beim Thema Sabbatjahr immer offener und bieten ihren Mitarbeitenden die berufliche Auszeit an. 

WAS MUSS BEIM SABBATICAL BEACHTET WERDEN?

Bevor Sie mit dem Gedanken spielen, ein Sabbatical einzulegen, sollten Sie behutsam in Ihrem Betrieb vorgehen. „Fragen Sie zuerst bei Ihren Kolleg:innen nach, ob bereits andere Mitarbeitende ein Sabbatjahr eingelegt haben bzw. wie die Erfahrungen mit beruflichen Auszeiten im Betrieb sind“, erklärt Bianca Burmester, Geschäftsführerin von foodjobs.de, und fügt hinzu: „Sprechen Sie auch Ihre Vorgesetzten gerne auf das Thema an – allerdings nicht planlos, sondern vorbereitet.“

Für eine gute Vorbereitung sollte man sich vor allem Fragen stellen, wie: Möchte ich die Auszeit wirklich nehmen und wenn ja, wofür? Was sind meine Beweggründe für die Auszeit und wie möchte ich diese finanzieren? Wer könnte meine Aufgaben erledigen und welche Benefits hat mein Arbeitgeber durch das Sabbatical? Je klarer, der persönliche Plan und die Argumentation gefasst sind, desto einfacher fällt dann auch die Kommunikation mit dem Arbeitgeber, wie Bianca Burmester weiß: „Wenn Sie selbst von Ihrem Vorhaben überzeugt sind und dieses klar vor Augen haben, können Sie auch Ihre Vorgesetzten davon überzeugen. Am besten wäre es, wenn Sie schon eine Vorstellung haben, wer Ihre Aufgaben im Betrieb während Ihrer Abwesenheit übernehmen könnte und wo Sie nach dem Sabbatical wieder einsteigen. Treten Sie freundlich und offen an ihre Vorgesetzten heran und suchen Sie den Dialog. Schließlich sollen beide Parteien eine gemeinsame Entscheidung treffen – und das mit einem guten Gefühl.“

WIE WIRD DAS SABBATICAL FINANZIERT?

Da es sich beim Sabbatical um eine freiwillige berufliche Auszeit handelt, in der keine Arbeitsleistung erbracht wird, besteht hier kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Deshalb ist es umso wichtiger, sich vorab einen soliden Finanzierungsplan zu erstellen. 

Viele Arbeitnehmer:innen schlagen beim Sabbatical den Weg des unbezahlten Urlaubs ein und verzichten während der Freistellung auf eine kontinuierliche finanzielle Absicherung. Verwirklichen lässt sich dies vor allem, wenn man zuvor genügend Rücklagen angehäuft hat. Wer diesen Weg einschlägt, sollte aber unbedingt den Versicherungsaspekt beachten: Während man sich für den Zeitraum des Sabbaticals von der Rentenversicherung und anderen Sozialabgaben freistellen lassen kann, müssen sich gesetzlich Versicherte während des Sabbatjahrs freiwillig krankenversichern. 

Eine andere Variante zur Finanzierung des Sabbaticals ist der vorige befristete Lohnverzicht oder auch „Vorarbeit“ genannt. Hierbei arbeiten Angestellte vor ihrem Sabbatical weiterhin auf Vollzeit-Basis, bekommen jedoch nur einen Teil des Gehalts ausgezahlt. Währenddessen landet der übrige Betrag auf einem sogenannten Zeitwertkonto, von dem dann das angesammelte Restgehalt während des Sabbaticals weiter ausgezahlt wird. Diese Variante bietet Arbeitnehmer:innen diverse Vorteile: Einerseits ist man durch die weitere kontinuierliche Auszahlung auch während des Sabbaticals finanziell abgesichert und andererseits laufen die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung während des Sabbaticals automatisch weiter. 

 

 

 


Bild: © Unsplash

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