Urlaubsanspruch bei einer 4-Tage-Woche

Wer seine Arbeitszeit auf 80 Prozent reduziert oder seine 40 Wochenstunden auf vier Tage verteilt, sollte beachten, dass sich dadurch auch der Urlaubsanspruch ändert.

Die Vier-Tage-Woche erfreut sich immer größerer Beliebtheit, vor allem im Hinblick auf das Thema Work-Life-Balance. Denn statt nur zwei Tagen Wochenende, kann mit einer Reduzierung auf vier Arbeitstage ein dritter freier Tag für Zeit mit der Familie, mit Freund:innen oder einfach für die anfallende Hausarbeit sowie Erledigungen genutzt werden. 

Auch Arbeitgeber bieten ihren Angestellten immer mehr Möglichkeiten zur flexiblen Arbeitszeitnutzung. Denn gerade in Zeiten des Fachkräftemangels möchte man seine Mitarbeitenden halten und nach Möglichkeit auf deren individuelle Bedürfnisse eingehen. Das geht unter anderem dann, wenn die Arbeit nicht an bestimmte Werkszeiten geknüpft ist.

Was ist eine 4-Tage-Woche?

Bei einer Vier-Tage-Woche arbeiten Angestellte statt fünf, nur noch vier Werktage pro Woche. In einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden beträgt die tägliche Arbeitszeit dann 10 Stunden. Wer auf 80 Prozent, also 32 Wochenstunden reduziert, bleibt mit vier Arbeitstagen bei einem normalen Acht-Stunden-Tag.

Wie viel gesetzlichen Urlaub habe ich bei einer 4-Tage-Woche?

Alle Arbeitnehmer:innen in Deutschland haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieser beläuft sich laut Bundesurlaubsgesetz auf vier Wochen im Jahr. Wie viele Urlaubstage einem dabei zustehen, hängt von der Verteilung der Arbeitszeit ab: Wer seine Stunden – egal, ob Vollzeit oder Teilzeit – auf sechs Tage pro Woche verteilt, hat Anspruch auf 24 Urlaubstage. Arbeitet man seine Stunden in fünf Tagen ab, stehen einem 20 Urlaubstage zu. Arbeitnehmende, die ihre Arbeit (egal, ob 32 Stunden oder 40 Stunden) an vier Tagen in der Woche erledigen, haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 16 Tagen. Schließlich benötigen sie nur vier Tage, um eine ganze Woche Urlaub zu nehmen. So wird für alle gleichermaßen die gesetzliche Regelung von vier arbeitsfreien Wochen im Jahr eingehalten.

Sechs-Tage-Woche: 24 gesetzliche Urlaubstage
Fünf-Tage-Woche: 20 gesetzliche Urlaubstage
Vier-Tage-Woche: 16 gesetzliche Urlaubstage
Drei-Tage-Woche: 12 gesetzliche Urlaubstage

In der Regel gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden jedoch zusätzlich zu den gesetzlichen Urlaubstagen noch weitere Urlaubstage zur Erholung. Wie aus den foodjobs-Gehälterstudien hervorgeht liegt die durchschnittliche Anzahl an Urlaubstagen in der deutschen Lebensmittelbranche derzeit bei 28 bis 30 Urlaubstagen.

Urlaubsanspruch bei einer 4-Tage-Woche

Egal, ob man 40, 38 oder 32 Stunden arbeitet – bei einer Vier-Tage-Woche reduziert sich der Urlaubsanspruch, der üblicherweise auf Grundlage einer Fünf-Tage-Woche im Unternehmen festgelegt wird, entsprechend um 80 Prozent. Wer beispielsweise 28 Urlaubstage ausgehandelt hat, erhält somit 22,4 Urlaubstage bei einer Vier-Tage-Woche (80% von 28 Tagen).

Feiertage und die 4-Tage-Woche

Wie mit dem Thema Feiertag bei einer Vier-Tage-Woche auf 80 Prozent umgegangen wird, unterscheidet sich je nach Unternehmen. Hier wird oft die Ganz-oder-Gar-nicht-Methode angewandt:

Variante 1: Hat man seinen regulären freien Tag an einem Montag, auf den gleichzeitig ein Feiertag fällt, hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Ausgleichstag. Fällt der Feiertag auf einen Dienstag, hat man zwei freie Tage und wie alle Vollzeitkräfte auch am Feiertag frei.

Variante 2: Hat man seinen regulären freien Tag an einem Montag, auf den gleichzeitig ein Feiertag fällt, bekommt man 6 Stunden gutgeschrieben und kann diese wie Überstunden an einem anderen Tag nehmen. Fällt der Feiertag auf einen Dienstag, hat man zwei freie Tage und wie alle Vollzeitkräfte auch am Feiertag frei, muss allerdings 2 Stunden an einem anderen Tag nacharbeiten. Der Hintergrund dieser Variante ist, dass man bei einer 32-Stunden-Woche 6 Stunden pro Tag arbeitet und somit auch 6 Stunden am Feiertag frei hat, statt den üblichen 8.

 

 


Bild: © Unsplash

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