W2-Professur „Lebensmittel- und Ernährungswissenschaft“ (all genders welcome)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Beschreibung
Wollen Sie Studierende zu Expert*innen der Lebensmittel- und Ernährungsbranche machen und sie u. a. darin schulen, die sensorischen Erwartungen von Konsument*innen in innovative, nachhaltige und gesunde Rezepturen zu überführen?
Als Professor*in für Lebensmittel- und Ernährungswissenschaft an unserer Campus-Hochschule können Sie Ihre beruflichen Fachkenntnisse im Rahmen einer sehr praxisnahen Lehre didaktisch hochwertig und zielgruppenorientiert an Studierende weitergeben.
Die Lehrveranstaltungen dienen primär der Ausbildung von Lebensmitteltechnolog*innen und erfolgen teilweise interdisziplinär entlang der Food Chain, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Studiengängen Ernährung und Diätetik sowie Agrarwirtschaft. Sie umfassen unter anderem Vorlesungen, Praktika, Seminare, Exkursionen, digitale Lehrinhalte und Projektarbeiten in unseren Bachelor- und Master-Studiengängen (inkl. des transdisziplinären Master Studiengangs Food Chain Environments).
Neben Grundlagenfächern übernehmen Sie u. a. die Lehre in den Modulen Lebensmittelsensorik, Humanernährung und Lebensmittelkunde sowie Aroma- und Duftstoffe. Vor dem Hintergrund Ihres Profils und aktueller Trends (z. B. Nachhaltigkeit, globale Ernährungssysteme, Industrie 4.0, Digitalisierung und KI) können Sie die zukünftige Ausrichtung der Studiengänge aktiv mitgestalten.
Motivierte Studierende, spannende Projekte, modern ausgestattete Laboratorien (u. a. ein Sensoriklabor und ein Ernährungswissenschaftliches Labor) und engagierte Kolleg*innen warten auf Sie!
Voraussetzungen
Wir suchen eine im Berufungsgebiet ausgewiesene Persönlichkeit mit mehrjähriger Erfahrung in der Lebensmittel- und / oder Ernährungsbranche mit einem einschlägigen Hochschulabschluss und dem Nachweis über eine abgeschlossene und einschlägige Promotion. Dabei sollten Sie fundierte Fachkompetenzen auf einem oder mehreren der folgenden Gebiete erworben haben:
- (Lebensmittel)Sensorik und Konsument*innen-Forschung
- Ernährungswissenschaft und Humanernährung
- Krankheitsprävention und Gesundheitswirkung von Lebensmitteln
- Lebensmittelzubereitung und Bromatologie
Die Unterrichtssprache in dem ganz überwiegenden Teil der Lehrveranstaltungen ist Deutsch, wobei die Bereitschaft in den Masterstudiengängen auch in englischer Sprache zu unterrichten vorausgesetzt wird. Um Studierenden praxisnahe Projekte bieten zu können, ist ein ausgeprägtes Netzwerk in der Lebensmittel- und Ernährungsbranche wünschenswert.
Vorhandene Führungs- und Projektmanagement-Erfahrungen, praktische Erfahrungen in Lebensmittelbetrieben sowie Erfolge im Bereich der Drittmitteleinwerbung sind für Ihre zukünftige Tätigkeit von Vorteil.
Ein hohes Maß an Teamfähigkeit sowie eine aktive Mitarbeit in den Gremien der Studiengänge, des Fachbereiches und der Hochschule Neubrandenburg werden erwartet.
Ansprechpartner
Ergänzende Informationen
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHGM-V), wobei gemäß § 58 (1) Nr. 4c) LHG M-V besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vorzuweisen sind, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Die Einstellungsvoraussetzung für Professor*innen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Der/Die Professor*in wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V). Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen. Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung auf. Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule“ unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen. Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. Migrationshintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen zusammen mit dem Bewerbungsformular für Professuren bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien und beruflichem Werdegang unter Angabe der o. g. Kennziffer bis zum 25.08.2026.
Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
https://www.hs-nb.de/meta-informationen/-datenschutz/-informationen-fuer-bewerbende-auf-stellenangebote/
Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.