Gelbe Karte im Arbeitsverhältnis: Die Abmahnung
Was ist eine Abmahnung?
Die Abmahnung ist ein arbeitsrechtliches Mittel, mit dem der Arbeitgeber wegen eines Fehlverhaltens seiner Arbeitnehmer:innen vorgehen kann, manchmal sogar muss, bevor er als letztes Mittel eine Kündigung ausspricht.
Die Abmahnung hat zwei Funktionen:
1. Eine Abmahnung weist Dich als Arbeitnehmer:in darauf hin, dass Du Deinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen bist oder einen Regelverstoß begangen hast.
2. Zwar wird Dir damit auch die Möglichkeit gegeben, Dein Verhalten zu korrigieren, jedoch ist die Abmahnung ein klarer Verweis darauf, dass Du im nächsten Schritt mit einer Kündigung rechnen kannst.
ACHTUNG!
Es hält sich hartnäckig die Behauptung, dass es drei Abmahnungen für eine Kündigung braucht – das ist nicht der Fall! Allerdings setzt eine verhaltensbedingte Kündigung eine Abmahnung durch den Arbeitgeber voraus. Je schwerer das Fehlverhalten, desto weniger Abmahnungen sind nötig. Unter Umständen reicht bereits eine Abmahnung.
Beispiele aus der Lebensmittelindustrie, die ein abmahnungswürdiges Verhalten der Arbeitnehmer:innen darstellen, sind in der Produktion die Nichtbeachtung hygienerechtlicher Vorschriften, ein falscher Umgang mit dem Produkt oder der Verpackung, ein falscher MHD-Aufdruck und die unterlassene Kontrolle. Oder auch das weite Feld des Verstoßes gegen unternehmensinterne Regeln zum Verhalten bei Krankheit (wann und wie muss „der gelbe Schein“ zum Arbeitgeber?) kann zu einer Abmahnung führen (siehe hier auch unsere Ausführungen zur Krankmeldung).
Keine vorherige Abmahnung aussprechen muss der Arbeitgeber hingegen, wenn es sich um eine personenbedingte Kündigung handelt. So muss der Arbeitgeber beispielsweise wegen Verlust des Führerscheins bei einem LKW-Fahrer vorher keine Abmahnung aussprechen.
Beide Funktionen, also Hinweis- und Warnfunktion der Abmahnung, müssen aus dem Text der Abmahnung deutlich hervorgehen. Nur so können Arbeitnehmer:innen auch wissen, was sie falsch gemacht haben und was ihnen im Wiederholungsfalle droht. Ist eine Abmahnung sachlich falsch, oder falsch formuliert, kann sie dadurch unwirksam und „wertlos“ sein.
Abmahnung – Was tun?
Eine Abmahnung ist die sehr starke Äußerung des Arbeitgebers, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten der Arbeitnehmer:innen nicht einverstanden ist. Wenn Du als Arbeitnehmer:in eine Abmahnung erhätst, ist es wichtig, gemeinsam mit einem spezialisierten Anwalt bzw. einer Anwältin die Abmahnung inhaltlich und formal zu überprüfen. Häufig wird auch verlangt, dass Du die schriftliche Abmahnung unterschreibst. Hier kannst Du Dir Bedenkzeit erbitten oder nur mit einem Zusatz unterschreiben, der einzig den Erhalt der Abmahnung bestätigt. Den Inhalt bestätigst Du mit Deiner Unterschrift nicht.
Dein Anwalt bzw. Deine Anwältin wird genau prüfen, ob die Form der Abmahnung angemessen ist, denn auch hier gibt es klare Vorgaben. Zum Beispiel muss die Abmahnung eindeutig durch Vor- und Zunamen an Dich adressiert sein, der Regelverstoß muss klar und eindeutig benannt und dargestellt sein sowie einige weitere Punkte.
ÜBER THOMAS SCHULZ
Der Autor ist freiberuflicher Rechtsanwalt mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt. Darüber hinaus war er Human Resources Interim Manager sowie Dozent für Sozial- und Arbeitsrecht bei der IHK Allgäu/Schwaben und Köln und war 13 Jahre als Personalmanager tätig – davon 10 Jahre in der Bayerischen Milchindustrie. Seit Mai 2015 ist Thomas Schulz geschäftsführender Gesellschafter der Rau Interim GmbH mit Sitz in Warburg. Damit ist er der erste Interim Management Provider im deutschsprachigen Raum, der sich ausschließlich auf die Lebensmittelindustrie konzentriert.