Elternzeit: Beste Aussicht mit Risikozulage

Nachwuchs kündigt sich an und die Vorfreude auf das Abenteuer Familie wächst. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt für viele Paare gekommen, darüber nachzudenken, wie sich Familie und Job bestmöglich in Einklang bringen lassen. Das Elterngeld hilft dabei finanziell in den ersten Monaten nach der Geburt weiter.

Die Rechtsgrundlagen rund um dieses Thema sind im Gesetz zur Elternzeit und zum Elterngeld (BEEG) niedergelegt.

Im Nachfolgenden findest Du nützliche Tipps und alles Wissenswerte darüber.

ELTERNZEIT

Insgesamt beträgt die Höchstdauer der Elternzeit 36 Monate. Väter und Mütter haben einen unbestrittenen und durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes. Der Arbeitgeber muss hier zustimmen. Bei Geburten nach dem 01. Juli 2015 sind Eltern jedoch wesentlich flexibler bei der Festlegung ihrer Elternzeit: Elternteile können nun 24 Monate statt bisher 12 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes einsetzen. Der Arbeitgeber kann hier aus dringenden betrieblichen Gründen grundsätzlich widersprechen, gerade in größeren Unternehmen der Lebensmittelindustrie geschieht das aber zum Glück selten. In kleineren Unternehmen hingegen kann mit einer solchen Flexibilität aber nicht immer gerechnet werden. Während der Elternzeit gilt vollumfänglicher Kündigungsschutz, der mit der Anmeldung der Elternzeit beginnt und mit Ende der Elternzeit endet. Während dieser Zeit kann der Arbeitgeber nur unter sehr erschwerten und besonders formalisierten Bedingungen kündigen. Eltern haben einen rechtlichen Anspruch auf Rückkehr in ihren alten Job nach der Elternzeit. Während der Elternzeit ruht der Arbeitsvertrag.

ELTERNGELD

Eltern haben Anspruch auf 14 Monate Basis-Elterngeld, wenn beide Partner:innen mitmachen. Die Zeit können sie untereinander beliebig verteilen. Elterngeld ersetzt das Gehalt in vielen Fällen zu 67 Prozent, 1.800 Euro sind der Höchstbetrag, der gezahlt wird. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei Monate, die so genannten zwei Vätermonate, und für höchstens 12 Monate beziehen. Der Online-Rechner des Familienministeriums hilft dabei, sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Nach 14 Monaten gibt es die Möglichkeit auf ElterngeldPlus. Hier wird das Elterngeld für weitere zwei Monate unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt (alleinerziehend, Teilzeitarbeit, getrennt lebend u.a.).

Ein Risiko ist immer dabei

Nicht in allen Betrieben herrscht eine positive Einstellung gegenüber Familien, beziehungsweise Eltern, die Elternzeit in Anspruch nehmen oder gar anschließend nach dem Ende der Elternzeit in anderen Lebens- und Arbeitszeitmodellen denken. Mitunter könnte dann versucht werden, dem Elternteil zu kündigen, der Elternzeit in Anspruch nimmt oder eine Veränderung seiner Arbeitszeit im Anschluss anstrebt.

Deshalb bitte unbedingt beachten: Während der Elternzeit genießt Du absoluten Kündigungsschutz.Dein Arbeitgeber kann Dir ab dem Zeitpunkt, zu dem Du die Elternzeit anmeldest, nicht kündigen. Diese solltest Du jedoch frühestens acht Wochen vor Beginn anmelden, da der Kündigungsschutz sonst gegebenenfalls nicht greift.

Deshalb könnte es klug sein, die Elternzeit nicht zu früh zu beantragen! Gerade, wenn Du Dir nicht sicher bist, wie familienfreundlich Dein Betrieb oder Dein:e Chef:in ist. Und achte auf die Besonderheiten von Kleinbetrieben – hier gelten zum Teil andere Bedingungen, die für Eltern deutliche Nachteile bedeuten können.

Eine Neuerung: Für Geburten ab dem 01. Juli 2015 beginnt der Kündigungsschutz 14 Wochen vor der Elternzeit – aber nur dann, wenn Sie die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen.

Nur in groben Härtefällen sind Kündigungen auch während der Elternzeit möglich. Und mit Ablauf der Elternzeit endet natürlich auch wieder Dein besonderer Kündigungsschutz.

Weitere nützliche Informationen sowie ein sehr informatives Video finden Sie auf der Website des Familienministeriums.

Grundsätzlich gilt: Auch wenn die Vorfreude noch so groß ist, lasst Euch als werdende Eltern immer erst gut informieren und beraten, bevor Ihr in entscheidende Gespräche mit der Personalabteilung geht. Erst wenn Ihr als Eltern gemeinsam das Für und Wider abgewogen habt und der Plan steht, wie sich die Elternzeit gestalten lassen könnte, solltet Ihr handeln und kommunizieren.

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ÜBER THOMAS SCHULZ

Der Autor ist freiberuflicher Rechtsanwalt mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt. Darüber hinaus war er Human Resources Interim Manager sowie Dozent für Sozial- und Arbeitsrecht bei der IHK Allgäu/Schwaben und Köln und war 13 Jahre als Personalmanager tätig – davon 10 Jahre in der Bayerischen Milchindustrie. Seit Mai 2015 ist Thomas Schulz geschäftsführender Gesellschafter der Rau Interim GmbH mit Sitz in Warburg. Damit ist er der erste Interim Management Provider im deutschsprachigen Raum, der sich ausschließlich auf die Lebensmittelindustrie konzentriert. 

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