Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Was tun?

Dieses Thema ist heikel – für alle Beteiligten. Daher ist es umso wichtiger aufzuzeigen, wo Grenzen verlaufen und wie adäquat reagiert und agiert werden kann. Wo beginnt die sexuelle Belästigung und wie sieht ein souveräner Umgang damit aus?

Genauer hinsehen lohnt sich bei diesem Thema, denn wer vorbereitet ist, nimmt seltener die Opferrolle an. Studien belegen, dass in den meisten Fällen die sexuelle Belästigung ein getarntes Machtspiel ist, das ablenken soll von den tatsächlichen Konflikten*. Einfluss haben – neben der Persönlichkeit der Täter:innen – die Unternehmenskultur oder auch das aktuelle politische Klima. Was aber sagen unsere Gesetze in Deutschland und wie ist unsere Arbeitswirklichkeit, insbesondere in der Lebensmittelindustrie?
 

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt – schon das Grundgesetz bezieht eindeutig Stellung

Festgelegt ist in Artikel 3 GG, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Niemand darf diskriminiert werden. Artikel 2 GG ist in diesem Zusammenhang ebenfalls eminent wichtig, denn dieser regelt die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Im Klartext ist gemeint, dass jede:r tun und lassen kann, was er oder sie will, solange – und das ist wichtig – er/sie „nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“.

Was das „Sittengesetz“ bedeutet, unterliegt dem Wandel der Zeit, weshalb sich im AGG, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, die weitere Definition findet. In § 3 ist ausdrücklich geregelt, was unter einer sexuellen Belästigung zu verstehen ist: Nämlich alle Verhaltensweisen, die unerwünscht sind, die eine Annäherung bedeuten, die Grenzen überschreiten, weil sie sexueller Natur sind und die sich an eine konkrete Person richten. Und aus dem Gesetz folgt ebenfalls, dass der Arbeitgeber sich in Fällen von sexueller Belästigung kümmern und der Angelegenheit zwingend nachgehen muss. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen. Ein Umstand, der den wenigsten bekannt sein dürfte.

Welche Handlungen gelten eindeutig als sexuelle Belästigung?

Die folgenden Handlungen am Arbeitsplatz gelten unstreitig als sexuelle Belästigungen, die nicht toleriert werden dürfen:

•   Unzweideutige verbale Aufforderungen zum Sex 

•   Zweideutige verbale Aufforderungen im Zusammenhang mit eindeutigen Blicken und Gesten 

•   Der starre Blick der Kolleg:innen auf das Dekolleté 

•   Wiederholte Berührungen, verbunden mit eindeutigen Blicken und Gesten, auch wenn sie zufällig erscheinen

Folgende Grenzbereiche sind wohl die schwierigen Fälle, wo es immer auf den Gesamtzusammenhang ankommt:

•   Altherrenwitze und Anspielungen 

•   Pin-Up Fotos 

•   Nacktkalender 

•   Nacktbilder, die per E-Mail verschickt werden

Hier ist die Sache nicht immer ganz so einfach. Ich nenne ein Beispiel: Hängt der ästhetische Bauernkalender mit den Fotos halbnackter Bauern bzw. Bäuerinnen im Büro des Kollegen bzw. der Kollegin und das Büro wird allein genutzt? Das ist wohl eher zulässig. Oder hat er bzw. sie ihn so aufgehängt, dass die Mitarbeitenden ständig darauf schauen müssen? Das ist wohl eher nicht angemessen. Sicher, es ist nicht immer klar, was ästhetisch ist und was nicht. Deshalb ist es immer so wichtig auf den Gesamtzusammenhang zu schauen. 

Souverän und direkt reagieren

Nicht immer gelingt es, auf Belästigungen sofort und souverän zu reagieren. Sobald sich jedoch das Verhalten und die Angriffe wiederholen, muss reagiert werden.

Und zwar durch eine klare Abgrenzung, beispielsweise:

•   Durch Mimik, Gestik und Körpersprache deutlich signalisieren, dass eine Handlung unerwünscht war. 

•   Wenn man sitzt und plötzlich eine Hand im Nacken spürt: Aufstehen, zurückweichen und freundlich formulieren, dass das nicht gewünscht ist. 

•   Schlagfertige Personen können versuchen, den Sachverhalt ins Scherzhafte zu ziehen: „Oh, da ist wohl eine Hand ausgerutscht“. Dabei mit dem Mund lächeln – ohne die Augen, diese sollten „kalt“ bleiben, sodass ein Signal gesetzt wird. 

•   Bei Wiederholungen deutlicher werden.

Ist der Chef bzw. die Chefin der/die Verursacher:in: Das ist schwierig, denn die Angst um den Job schwingt mit. Aber es hilft nichts: Kommunizieren, Grenzen zeigen. Anders geht es nicht. Nicht selten verschafft man sich damit Respekt und Anerkennung.

Eine Erfahrung aus meiner eigenen Berufspraxis: Vor vielen Jahren war ich neu als Personalchef in der Milchindustrie in Bayern und hatte eine neue Mitarbeiterin für die Entgeltabrechnung eingestellt. Sie hatte ein Projekt toll erledigt. Ich stand vor ihr, bedankte mich ausdrücklich und fasste ihr dabei mit der rechten Hand an den linken Oberarm. Ich merkte, dass sie sich versteifte und nahm sofort meine Hand zurück und verbalisierte die Situation: „Oh, Verzeihung, Sie mögen das offensichtlich nicht, kommt nicht wieder vor!“ War das sexuelle Belästigung? Für mich nicht. Für sie vielleicht. Jedenfalls war klar, was die Mitarbeiterin wünscht und was nicht. Wir sind immer hervorragend klargekommen. Als ich dann das Unternehmen nach 5 Jahren verlassen habe, nahm sie mich zum Abschied herzlich in den Arm. Hätte ich zu jener Zeit nicht reagiert, wäre das sicher nicht der Fall gewesen.

Also: Sprechen Sie, oder zeigen Sie unvermittelte Reaktionen. Das ist sicher nicht einfach, aber der einzig richtige Weg. Und wenn Sie unsicher sind: Holen Sie vertraute Menschen aus dem Arbeitsumfeld ins Boot, die den oder die Verursacher:in auch kennen und so einen zweiten Blick auf den Sachverhalt und auf den Menschen werfen können. Eine zweite Einschätzung ist sicher immer richtig.

Welche Folgen hat sexuelle Belästigung?

Wenn der diskriminierende Vorfall plausibel und belegbar ist, muss der Arbeitgeber einschreiten und sich vor den belästigten Mitarbeiter bzw. die belästigte Mitarbeiterin stellen. Er muss die bzw. den Belästigende:n zur Rede stellen, unter Umständen abmahnen und bei groben Verstößen sogar kündigen. Insofern: Der Vorwurf der sexuellen Belästigung ist ein scharfes Schwert und es wird immer Grenzbereiche geben. Aber: Klarheit, Haltung und Kommunikation helfen, damit es nicht zu unnötigen Eskalationen kommt.

Allgemeines

  • Die ILO (International Labour Organisation) hat in einer Studie 2011 festgestellt, dass in der Europäischen Union 40 bis 50 % der Frauen bereits einmal am Arbeitsplatz belästigt worden sind.
  • Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät, gibt Rechtsrat und unterstützt bei Unklarheiten.
  • Die Personalabteilung und der Betriebsrat des Unternehmens haben sicher ebenfalls vertrauenswürdige Kolleg:innen an Bord, an die man sich wenden kann.



*  vgl. Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Beschäftigten in Deutschland (März 2015)

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ÜBER THOMAS SCHULZ

Der Autor ist freiberuflicher Rechtsanwalt mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt. Darüber hinaus war er Human Resources Interim Manager sowie Dozent für Sozial- und Arbeitsrecht bei der IHK Allgäu/Schwaben und Köln und war 13 Jahre als Personalmanager tätig – davon 10 Jahre in der Bayerischen Milchindustrie. Seit Mai 2015 ist Thomas Schulz geschäftsführender Gesellschafter der Rau Interim GmbH mit Sitz in Warburg. Damit ist er der erste Interim Management Provider im deutschsprachigen Raum, der sich ausschließlich auf die Lebensmittelindustrie konzentriert. 

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